Periodische Überprüfung von Zentralheizungsanlagen mit Heizkesseln gem. NÖ-Bauordnung (§ 32)
Gemäß NÖ-Bauordnung 2014 bzw. NÖ-Bautechnikverordnung 2014 sind für Feuerstätten mit gasförmigen, flüssigen bzw. festen Brennstoffen vorgeschrieben:
- Überprüfung erstmalig bei Inbetriebnahme
- bei > 6 kW bis 50 kW Nennwärmeleistung -> wiederkehrende Überprüfung alle 3 Jahre
- bei > 50 kW Nennwärmeleistung -> jährliche Überprüfung
Für die Überprüfung sind befugte Fachleute (wie z.B. Rauchfangkehrer, autorisierte Prüfstellen, Ziviltechnicker (einschlägige Fachrichtung), Installateure/Heizungstechniker) zu beauftragen.
Für die erste Datenerfassung ersuchen wir Sie folgendes Formular auszufüllen: