Prüfung - Zentralheizungsanlagen

Rauchfang

Luftreinhaltung - Prüfung von Zentralheizungsanlagen mit Heizkesseln

Der sparsame Umgang mit Energie sowie aktiver Umweltschutz sind eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Ein beträchtlicher Anteil der Luftverschmutzung wird durch den Hausbrand verursacht.

Nachdem rund 30-35 % der Emissionen von Heizanlagen produziert werden, sollte es im Interesse jedes Bürgers sein, dass Energie nur in sparsamer und emissionsarmer Form eingesetzt wird. Das Verhindern von unnötigen Schadstoffen sollte in der heutigen Zeit für jeden Heizungsbetreiber ein erklärtes Ziel sein. Jeder Beitrag ist von wesentlicher Bedeutung, damit Sie bzw. Ihre Kinder und Enkelkinder auch in Zukunft eine lebenswerte Umwelt vorfinden.

Ein Vergleich zeigt die Notwendigkeit der Überprüfung auf:
Ein PKW verbraucht ca. 1.000 l Ölprodukte bei ca. 15.000 km/Jahr.
Ein Heizkessel verbraucht dagegen ca. 3.000 l Heizöl/Jahr.
Ein Rußbelag von 2 mm an den Heizflächen eines Kessels erhöht den Brennstoffverbrauch um ca. 10 %.

Warum wird überprüft?

• um zur Verbesserung der Luftsituation in NÖ beizutragen
• um Energie und Brennstoff einzusparen
• um die Pflanzenwelt und die Erholungsfunktion unserer Umwelt auch für die nächste Generation sicher zu stellen

Wer ist zuständig?

Die Vollziehung des § 32 der NÖ Bauordnung, der unter anderem die periodische Überprüfung von Zentralheizungsanlagen mit Heizkesseln regelt, wurde von den Gemeinden

• Fallbach
• Gaubitsch
• Neudorf im Weinviertel
• Staatz
• Unterstinkenbrunn
• Wildendürnbach

an den Gemeideverband für Aufgaben des Umweltschutzes im Gerichtsbezirk Laa an der Thaya übertragen.
Stadtplatz 43, 2136 Laa/Thaya
Tel.: 02522/84300
Mail: luftreinhaltung@gaul-laa.at
Fax: 02522/84300-30

Wie oft wird überprüft?

(lt. NÖ-Bauordnung 2014 bzw. NÖ-Bautechnikverordnung 2014, in Kraft getreten am 01.02.2015)
• erstmalig bei Inbetriebnahme
• Feuerstätten mit gasförmigen, flüssigen bzw. festen Brennstoffen >6 kW bis 50 kW Nennwärmeleistung - alle 3 Jahre
• Feuerstätten über 50 kW Nennwärmeleistung - jährlich

Wer prüft?

befugte Fachleute wie z.B.:
• Rauchfangkehrer
• autorisierte Prüfstellen
• Ziviltechnicker (einschlägige Fachrichtung)
• Installateure - Heizungstechniker

Welche Vorteile bringt die Überprüfung?

• Aufzeigen von Mängeln an der Feuerstätte
• Beratung über die optimale Betriebsweise
• Sicherheit für den Heizanlagenbetreiber
• Energieeinsparung durch optimale Einstellung
• Verbesserung der Lufthygienesituation in der Gemeinde

Verbrennungsverbot

Gemäß NÖ-Bauordnung ist in normalen Feuerstätten das Verbrennen von Abfall und schadstoffreichen Materialien verboten, wie z.B.
• Holzabfällen mit Zusätzen - wie Spanplatten, kunststoffbeschichteten oder mit Holzschutzmitteln behandelten Holzabfällen
• Müll jeglicher Art - Kunststoffe, feuchte Küchenabfälle, bedrucktes Papier etc.

Für Fragen stehen wir Ihnen unter Tel. 02522/84300 oder per Mail luftreinhaltung@gaul-laa.at gerne zur Verfügung.