Recycling-Baustoffverordnung

Bauschutt muss getrennt werden!

Bauschutt trennen = Rohstoffe gewinnen!

  

 

 

Mit 28. Oktober 2016 ist die Novelle der Recycling-Baustoffverordnung in Kraft getreten. Diese bringt nun für "Häuslbauer" wieder eine Erleichterung, da der Schwellenwert der Abbruch-Menge erhöht wurde.


Nun ist die Dokumentationspflicht von Baurestmassen
anstatt ab 100 Tonnen erst ab 750 Tonnen nötig - bei kleineren Bauvorhaben verringert sich somit für den Bürger der bürokratische Aufwand. Für die Gemeinden bedeutet die Novelle eine Attraktivierung des Ortskernes.

Die Dokumentationspflicht gilt nun ab einem Abbruchvorhaben über 750 t - hier ist eine einfache Erkundung durch eine rückbaukundige Person mittels Formblättern ausreichend. Bei größeren Gebäuden (Brutto-Rauminhalt > 3.500 m3) ist ein externes Gutachten erforderlich. Für Abbrüche sowie Sanierungen und Umbauten von kleineren Gebäuden, wie z.B. Einfamilienhäusern, ist eine Schad- und Störstofferkundung nicht verpflichtend vorgeschrieben.

Trotzdem empfiehlt sich - auch im eigenen Interesse - die Entfernung von Schadstoffen vor einem Abbruch sowie die Trennung der anfallenden Abfälle, auch bei kleineren Bauvorhaben.

 

Ziel der Recycling-Baustoffverordnung ist es, die Wiederverwertung von Abfällen bei Bau- und Abbruchtätigkeiten zu verbessern. Um für Mensch und Umwelt die Verträglichkeit von wiederverwerteten Baustoffen zu gewährleisten, müssen die unterschiedlichen Materialien, die beim Abbruch eines Gebäudes anfallen, sorgfältig getrennt werden. Schad- bzw. Störstoffe müssen aussortiert werden - dann kann Bauschutt auch wiederverwertet werden, das spart hohe Deponiekosten.

 

Schadstoffe sind z.B. Asbest in verschiedenen Anwendungsformen, (H)FCKW- oder (H)FKW-haltige Dämmmaterialien, Teer, PCB-haltige Dichtungsmassen. Diese Stoffe beeinträchtigen die Umwelt, bergen Gesundheitsrisiken und dürfen in einem Recycling-Baustoff keinesfalls enthalten sein.

 

Störstoffe sind z.B. Gipskartonplatten, Holzwolle-Dämmbauplatten, Brandschutzplatten, Kunstmarmor. Diese Stoffe beeinträchtigen u. a. die bautechnische Eignung von Recyclingbaustoffen. Bodenaushubmaterial, Holzabfälle, Metallabfälle, Kunststoffabfälle und Siedlungsabfälle sind ebenfalls vor Ort voneinander zu trennen und der jeweiligen Entsorgung zuzuführen.

Sortenreiner Bauschutt (Beton, Asphalt, Ziegel, Fliesen, Keramik, Kalk-/Zement-Putz, Sand, Schotter,…) kann im Verbandsgebiet des GAUL bei den Firmen Kober und Strabag bzw. der Abfallentsorgungsfirma Berthold entsorgt werden. Bitte vor Beginn der Arbeiten, beim ausgewählten Recyclingbetrieb bzw. Entsorgungsfirma nach der notwendigen Trennung und damit günstigsten Entsorgung erkunden.

Weitere Informationen auf der Seite des Ministeriums für ein Lebenswertes Österreich:

www.bmlfuw.gv.at