Rattenbekämpfung – nur durch Profis!

Ratte

Ratten sind sehr intelligente Tiere, aber nicht gern gesehen – sie können durch ihre Fraßtätigkeiten große Schäden anrichten und eine Vielzahl an Krankheit auslösenden Keimen übertragen. Das Überhandnehmen der Rattenpopulation sollte also verhindert werden. Für private Verbraucher ist die Verwendung von Rattengift (Rodentizide mit blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen) jedoch nicht mehr zugelassen.

Die neuen Wirkstoffe der 2. Generation sind besonders problematisch, da sie in der Natur besonders langlebig sind und sich in Organismen anreichern. Die Auslegung dieser Köder darf daher nur durch konzessionierte Fachfirmen erfolgen, um eine sichere Handhabung zu gewährleisten! Nur so können Risiken für Mensch, Umwelt und andere Tiere und die Gefahr von Resistenzbildungen durch unsachgemäße Verwendung verringert werden.

 

Jeder Liegenschaftseigentümer hat dafür zu sorgen, dass die Vermehrung von Ratten vermieden wird bzw. bei Befall umgehend Bekämpfungsmaßnahmen zu veranlassen:

Privatpersonen können sich daher an den GAUL bzw. die Gemeinde wenden, um eine Behandlung im bzw. beim Haus durch eine befugte Fachfirma durchführen zu lassen. Dabei werden Sicherheitsboxen mit Ködern bestückt.  Gesetzlich vorgeschrieben ist dabei eine Behandlungsserie mit 3 Terminen (Auslegung, Kontrolle, Entfernung). Die Kosten belaufen sich pro Termin auf € 45 (exkl. Mwst.) sofern 30 min. und 5 Köderboxen für die Liegenschaft ausreichen; zuzüglich € 65 Anfahrtspauschale (die jedoch entfällt, wenn mehrere Liegenschaften an einem Termin behandelt werden können).

 

Falls ein größerer Bereich im Siedlungsgebiet betroffen ist, kann die Gemeinde durch einen Beschluss ein Maßnahmenpaket in einem Straßenzug oder einer ganzen Katastralgemeinde anordnen (die Kosten sind von den Grundeigentümern selbst zu tragen).