Einwegplastikrichtlinie muss bis zum 03. Juli 2021 umgesetzt werden

Plastikflaschen

Die neue Richtlinie "zur Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt" ist im Amtsblatt der Europäischen Union erschienen. Die Mitgliedstaaten müssen jetzt bis zum 3. Juli 2021 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft setzen, um der Richtlinie nachzukommen. Die NÖ Umweltverbände zeigen Alternativen auf.


Zuvor hatten Rat und Parlament der Einwegplastikrichtlinie zugestimmt. Auch die Verbote für spezifische Einwegartikel aus Kunststoff und für alle oxo-abbaubaren Kunststoffprodukte und die neuen Kennzeichnungsvorschriften gelten ab diesem Termin. Die Verbote betreffen Trinkhalme, Rührstäbchen, Besteck und Teller, Wattestäbchen mit Kunststoffschaft und bestimmte Getränke- und Lebensmittelbehälter aus expandiertem Polystyrol (EPS).

Die Anforderung, dass Verschlüsse von Getränkeflaschen und ähnlichen Behältern fest mit diesen verbunden bleiben, muss ab dem 3. Juli 2024 eingehalten werden.
Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff müssen ab 2025 mindestens 25 Prozent Recyclingmaterial enthalten, 2030 steigt der Wert dann auf 30 Prozent. Ebenso enthält die neue Richtlinie Ziele für die Getrenntsammlung dieser Flaschen: eine Mindestquote von 77 Prozent ab 2025 und von 90 Prozent ab 2029.

LAbg. Bgm. Anton Kasser, Präsident des Vereins "die NÖ Umweltverbände" führt hierzu aus: "Die NÖ Umweltverbände haben sich sich sehr früh an der Diskussion um Alternativen von Einwegplastik beteiligt. Wir wollen nun durch weitere Anstrengungen gemeinsam mit der Bevölkerung daran weiterarbeiten. Mehrweg in allen Lebenslage heißt hier unsere Devise!"

www.plastikfit.at


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