Sauberhafte Feste 2023

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Beitrag für eine abfallarme Festkultur

Feste und Veranstaltungen sind regionale Treffpunkte und wesentlicher Bestandteil unserer Kultur und haben auch wirtschaftliche Bedeutung. Damit finanzieren Feuerwehren, Rettungsorganisationen, Vereine und karitative Einrichtungen einen Teil ihrer freiwilligen Arbeit. Speziell bei Festen fallen Abfälle an, die leicht vermieden werden können. Durch die Verwendung von Mehrweggeschirr und Mehrwegbecher können die Feste umweltfreundlicher gestaltet werden. Der GAUL verfügt über 3 Geschirrmobile, 2 "Lose Set" (Geschirr- & Gläserspüler + Geschirr/Besteck) bzw. verleiht auch Geschirr/Besteck einzeln - für Ihr sauberhaftes Fest können Sie diese hier auf unserer Homepage gleich online bestellen!

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Veranstalter, die bei ihrem Fest auf Nachhaltigkeit setzen, können das Gütesiegel "Sauberhafte Feste" beantragen: Auf sauberhaftefeste.at ist die Anmeldung dazu möglich. Voraussetzung ist die Einhaltung der Nachhaltigkeitsstandards in den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz (durch ausschließliche Verwendung von Mehrweggeschirr**; durch ordentliche Abfalltrennung; klimaschonende Mobilität), Ressourcenschonung (durch effizienten Energie- und Wassereinsatz), Regionalität (bei der Verpflegung) und sozialer Verantwortung. 

In nur drei Schritten zu Ihrem Sauberhaften Fest:

  1. Bis spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung uf der neuen "Sauberhafte Feste"-Plattform registrieren und Veranstaltung anlegen,
  2. Anmeldeformular ausfüllen und alle Nachhaltigkeitsstandards erfüllen 
  3. Veranstaltung als Sauberhaftes Fest einreichen. Nach Kontrolle der Daten erhalten Sie eine Urkunde und sind Teil einer umwelt- und klimaschonenden Festkultur.

€ 500,- Förderung durch das Land NÖ

Wenn Ihr Fest nach Prüfung und Freischaltung das Gütesiegel "Sauberhaftes Fest" erhalten hat, können Sie für öffentlich zugängliche Veranstaltungen mit mindestens 200 Teilnehmer:innen, welche den Standards der Sauberhaften Feste entsprechen und im Aktionszeitraum 01.03.2023 bis 31.12.2023 in NÖ stattfinden, eine Förderung in der Höhe von € 500,- beantragen!

Förderkriterien des Landes NÖ:

  • Teilnehmerzahl bei der Veranstaltung mind. 200 Personen
  • die Veranstaltung muss öffentlich zugänglich sein und Festcharakter aufweisen (= keine Theateraufführungen oder periodische Bauern- oder Flohmärkte)
  • Einhaltung aller Nachhaltigkeitsstandards der Sauberhaften Feste
  • es werden neben Getränken auch Hauptspeisen ausgegeben (inkl. vegetarisches Hauptgericht)

Die Förderung richtet sich an NÖ Vereine, Körperschaften öffentlichen Rechts (z.B. Gemeinden, Feuerwehren, Hilfsorganisationen), Verbände, Pfarren sowie Organisationen die nicht auf Gewinn ausgerichtet sind. Je Veranstalter sind max. 5 Einreichungen pro Jahr möglich. 

Nähere Infos zu den Kriterien des Landes NÖ und Förderungseinreichung finden Sie hier auf der Homepages des Landes NÖ!