Mit dem Inkrafttreten der Batterieverordnung können sowohl Gerätealtbatterien als auch Fahrzeugaltbatterien in allen ASZ GRATIS abgegeben werden.
Die Sammlung und Bereitstellung von Gerätealtbatterien/-Akkus und Fahrzeugaltbatterien muss wie bisher getrennt erfolgen.
Wichtig bei der Sammlung ist der sorgfältige Umgang mit - im Vergleich zu herkömmlichen Batterien - empfindlichen Lithium-Batterien/Akkus. Diese zeichnen sich durch eine höhere Energiedichte und geringere Selbstentladung aus und werden häufig für Mobiltelefone, Digitalkameras, Laptops, Bohrmaschinen etc. verwendet. Lithium-Batterien/Akkus bergen jedoch ein höheres Gefahrenpotenzial: Durch starke Wärmezufuhr oder mechanische Beschädigung (zB beim Aufprall eines Handy am Boden) können Kurzschlüsse auftreten und somit Brände verursachen.
Daher sind folgende Maßnahmen im Umgang mit Lithium-Batterien/Akkus zu beachten:
- Hitze meiden (Handy, Geräte Akkus etc. im Sommer nicht im heißen Auto liegen lassen)
- Trockenheit (Nässe lässt die Bauteile korrodieren)
- Auf Beschädigung kontrollieren (selbst kleine Risse können zur Selbstentzündung führen)
- Akkukontakte mit Metall (Münzen, Schlüssel, ...) vermeiden
- Richtige Lagerung/Sammlung (Kontakte mit Klebestreifen abkleben; einzeln ev. in Sackerl/Schachterln packen)
In der Batterieverordnung finden Sie mehr über die Abfallvermeidung, Sammlung und Behandlung von Altbatterien und -akkumulatoren (siehe Bundesgesetzblatt: downloaden)