Batterien

Batterien und Akkus

Mit dem Inkrafttreten der Batterieverordnung können sowohl Gerätealtbatterien als auch Fahrzeugaltbatterien in allen ASZ GRATIS abgegeben werden.

Die Sammlung und Bereitstellung von Gerätealtbatterien/-Akkus und Fahrzeugaltbatterien muss wie bisher getrennt erfolgen.

  

Smartphone mit aufgeblähtem LithiumAkku Wichtig bei der Sammlung ist der sorgfältige Umgang mit - im Vergleich zu herkömmlichen Batterien - empfindlichen Lithium-Batterien/Akkus. Diese zeichnen sich durch eine höhere Energiedichte und geringere Selbstentladung aus und werden häufig für Mobiltelefone, Digitalkameras, Laptops, Bohrmaschinen etc. verwendet. Lithium-Batterien/Akkus bergen jedoch ein höheres Gefahrenpotenzial: Durch starke Wärmezufuhr oder mechanische Beschädigung (zB beim Aufprall eines Handy am Boden) können Kurzschlüsse auftreten und somit Brände verursachen.

Daher sind folgende Maßnahmen im Umgang mit Lithium-Batterien/Akkus zu beachten:

  • Hitze meiden (Handy, Geräte Akkus etc. im Sommer nicht im heißen Auto liegen lassen)
  • Trockenheit (Nässe lässt die Bauteile korrodieren)
  • Auf Beschädigung kontrollieren (selbst kleine Risse können zur Selbstentzündung führen)
  • Akkukontakte mit Metall (Münzen, Schlüssel, ...) vermeiden
  • Richtige Lagerung/Sammlung (Kontakte mit Klebestreifen abkleben; einzeln ev. in Sackerl/Schachterln packen)

In der Batterieverordnung finden Sie mehr über die Abfallvermeidung, Sammlung und Behandlung von Altbatterien und -akkumulatoren (siehe Bundesgesetzblatt: Datei herunterladen: PDFdownloaden)